Sie fragten:

Wann ist Baubeginn und wann werden die Wohnungen bezugsfertig sein? Wer ist Träger beim genossenschaftlichen Wohnen?

Die Antwort:

Der Baubeginn kann erst terminiert werden, wenn der im Verfahren befindliche Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat. Der nächste Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplans. Für diese ist zunächst ein Offenlagebeschluss durch den Magistrat der Stadt Frankfurt herbeizuführen.

15% der Flächen werden durch Genossenschaften entwickelt. In Frankfurt entscheidet seit 2016 ein Beirat per Konzeptverfahren über ausgeschriebene Liegenschaften.

Siehe auch: Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. Konzeptverfahren - Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. (gemeinschaftliches-wohnen.de)

Informationen zum Thema genossenschaftliches Wohnen sind unter folgendem Link zu finden: Infobörse | Stadt Frankfurt am Main

Kategorien:   Projekt Wohnen