Sie fragten:
Warum verzichtet man nicht auf die Wohnhöfe 5 und 6?
Die Antwort:
Der städtebauliche Entwurf ist das Ergebnis des kooperativen Wettbewerbsverfahrens. Diese Planung wurde im Dialog mit Bürgern und Politik durch eine Fachjury ausgewählt und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weiterentwickelt. Der städtebauliche Entwurf trägt dabei gerade der Schaffung von öffentlich nutzbaren Grünflächen und der Erweiterung von Günthersburg- und Wasserpark Rechnung.